Im vorbeugenden Brandschutz werden Kunststoffabläufe mit einem senkrechten Ablaufstutzen als Rohr- bzw. Deckendurchführungen angesehen, die abgeschottet werden müssen. Der Grund: Bricht ein Feuer aus, können sich Flammen, Rauch und Hitze sehr schnell über die Abwasserleitungen ausbreiten und so auch weitere Etagen in Brand setzen. Ähnliches gilt auch für Flachdächer. Hier kann der Brand über die Dachabläufe auf das Dach überspringen. Um das zu verhindern, müssen alle Durchführungen dieser Art fach- und normgerecht gesichert werden.
Mehr zum Thema Brandschutz: Brandschutz für Bodenabläufe und Brandschutz für Dachabläufe
Die Mindestanforderungen an den Brandschutz bei Leitungsanlagen werden in den baurechtlichen Verordnungen, den Technischen Baubestimmungen und den Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen der einzelnen Bundesländer dokumentiert.
Stand der von der ARGEBAU veröffentlichten Musterwelt als Grundlage für die baurechtlichen Einführungen in den Bundesländern:
Hinweis: Da die Mustervorgaben regelmäßig überarbeitet werden, ist immer die aktuelle Fassung anzuwenden.
Vorbeugender Brandschutz beim Einbau von Bodenabläufen in Decken mit Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer
Entsprechend den baurechtlichen Anforderungen der Musterbauordnung MBO, §14 "Brandschutz" und den entsprechenden Festlegungen der "Brandschutzparagrafen" in den baurechtlich eingeführten Landesbauordnungen sind Bodenabläufe als Bestandteil der Abflussleitungen so anzuordnen, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und beim Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Wichtiger Hinweis: MBO § 14 - Brandschutz
Bauliche
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu
halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer
und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die
Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich
sind.
Boden-, Decken- und Dachabläufe sind jeweils die Anfangspunkte einer Entwässerungsanlage und gelten nach DIN EN 12056 und DIN 1986-100 als deren Bestandteil. Deshalb müssen auch diese Bauteile die Anforderungen der Leitungsanlagen-Richtlinie erfüllen.
Entwässerungsanlagen sind so zu planen und auszuführen, dass ein sicherer Schutz gewährleistet ist, z. B. gegen Brandübertragung.
In Bauwerken, wo Rohrleitungen durch Wände und Decken mit besonderen Anforderungen bezüglich des Feuerwiderstandes geführt werden, müssen besondere Vorkehrungen in Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen Vorschriften getroffen werden.
Nach einem abgeschlossenen Brandversuch durch ein autorisiertes Prüfinstitut (z. B. MPA-NRW etc.) wird der Baustoff der entsprechenden Baustoffklasse zugeordnet und durch ein abP, eine abZ oder eine aBG die Verwendbarkeit nachweisbar dokumentiert.
Bei der Feuerwiderstandsdauer wird die Mindestdauer ermittelt, die das ausgeführte Bauteil unter Brandbelastung seine Funktion nach DIN 4102-2 erfüllt.
Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen müssen unter Berücksichtigung insbesondere:
Für klassifizierte Abschottungen in R 30- bis R 120-Qualität ist prinzipiell eine Brandprüfung auf Grundlage der DIN 4101-11 bei einer akkreditierten und staatlich anerkannten Materialprüfanstalt / einem Materialprüfamt vorgeschrieben. Der Eignungsnachweis erfolgt durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG), wenn im Brandfall aufschäumende Baustoffe die Abschottung bewirken.
Durch die Brandprüfung wird die maximal zulässige Oberflächentemperaturerhöhung auf der dem Brand abgewandten Seite nachgewiesen. Mit dieser Begrenzung werden Übertragungen von Sekundärbränden im Brandfall sicher vermieden.
Bei der Verwendung von klassifizierten Abschottungen für die Feuerwiderstandsklassen von R 30 bis R 120 kann der Planer auf Grundlage der Zulassungen und Prüfzeugnisse auf die Festlegung zusätzlicher bauseitiger Maßnahmen verzichten. Dies gewährleistet absolute Planungssicherheit, insbesondere bei den Schnittstellen der Abschottungen zum Bauwerk.
Abwasser, Regenentwässerung, Bodenabläufe und Dachabläufe
Die Bauministerkonferenz (ARGEBAU) hat mit Stand vom 5. September 2020 die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) veröffentlicht. Mit der MLAR wird erläutert, wie die gemäß Landesbauordnung vorgegebenden Schutzziele erreicht werden können.
Bodenabläufe sind nach europäischen Normen geregelte Bauprodukte und benötigen daher für die Funktion keine weitere Zulassung. Sobald die Bodenabläufe Vorrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz beinhalten, benötigen diese Bodenabläufe je nach Bauart eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG). Bei den Bodenabläufen nach den "Erleichterungen" der MLAR ist die Einhaltung aller Randbedingungen sehr schwierig und aufwendig. Die Einbauprüfung und Abnahme ist bei klassifizierten R30- bis R120-Bodenabläufen einfacher.
Hinweis: Bodenabläufe sind nach der DIN EN 12056 Bestandteil der Abwasseranlage. Aus diesem Grund gelten die identischen Anforderungen an die Abschottung wie bei Rohrdurchführungen. Eine besondere Benennung in der MLAR/LAR ist somit nicht erforderlich.
Einbau nach Erleichterungen
in F 30/60/90 Massivdecken gemäß MLAR/LAR, Abschnitt 4.3
Einbau in F 30/60/90/120 Massivdecken mit abZ / aBG
(allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / allgemeine Baugenehmigung)
Hinweis: Bei zugelassenen Brandschutzsystemen für Bodenabläufe ist sichergestellt, dass die Temperaturerhöhung auf den Rohr- und Dämmstoffoberflächen auf der Brand abgewandten Seite nicht größer als 180 K an einem Messpunkt und 140 K als Mittelwert ausfällt. Damit werden Sekundärbrände sicher verhindert.
Bei jeder Ausführung der Rohrabschottung hat das ausführende Unternehmen den Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Brandschutzwirkung der Rohrabschottung nur sichergestellt ist, wenn der Geruchverschluss des Ablaufs mit Wasser gefüllt ist. Jede Rohrabschottung ist unterhalb der Deckendurchführung im unmittelbaren Montagebereich sichtbar mit einer Brandschutzplakette zu kennzeichnen.
Entsprechend der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder der allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) wird dem Installateur zu jedem Brandschutzelement ein Formular "Übereinstimmungsbestätigung" und ein Hinweisschild mitgeliefert.
Der Unternehmer, der die Rohrabschottung herstellt, bescheinigt mit der Übereinstimmungsbestätigung, dass die von ihm ausgeführte Rohrabschottung den Bestimmungen des An-/Verwendbarkeitsnachweises (abP/abZ/aBG) entspricht. Diese Bescheinigung ist dem Bauherrn bzw. der Bauleitung auszuhändigen und der Bauakte anzuhändigen.
NACHWEIS | Abschottung mit abZ/aBG | Abschottung mit abP | Durchführung nach den "Erleichterungen" |
---|---|---|---|
A) Brandschutzplakette / Typenschild |
o |
– |
– |
B) Übereinstimmungsbestätigung und Kopie An- / Verwendbarkeitsnachweis |
1x pro Typ und Projekt |
1x pro Typ und Projekt |
– |
C) Fachunternehmerbescheinigung |
– |
– |
o (Empfehlung) |
Wer haftet beim Brandschutz?
Im Speziellen: Wie sieht die Haftung bei sogenannten Brandschutzglocken aus und bei deren Verlust?
Für den zulassungskonfomen Betrieb inkl. Wartung, Reinigung und das Vorhandensein der Sperrwasservorlage haftet der Bauherr / Gebäudebetreiber mit dem Tag der Abnahme z. B. gemäß VOB-B, § 13 = Beweislastumkehr
Abweichungen bei allgemeiner baurechtlicher Zulassung (abZ) bzw. allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG)
Abweichungen von An-/Verwendbarkeitsnachweisen (abZ/abP/aBG)
Bei den Abweichungen von An-/Verwendbarkeitsnachweisen wird unterschieden in:
Musterbauordnung
Wird herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder (ARGEBAU).
Landesbauordnung
Die Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer regeln die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind. Alle Landesbauordnungen basieren auf der Musterbauordnung.
Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie, herausgegeben von der ARGEBAU, veröffentlicht über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)
Mit der MLAR wird erläutert, wie die gemäß MBO vorgegebenen (Brand-) Schutzziele erreicht werden können. Sie dient als Richtlinie für die Planung und Verlegung von Rohrleitungen und Abläufen im vorbeugenden Brandschutz. Die LAR ist die im jeweiligen Bundesland baurechtlich bekannt gemachte Fassung. In der LAR werden die Anforderungen an Rohrleitungen einschließlich der erforderlichen Befestigungen und Dämmstoffe im Zusammenhang mit der Verlegung in Rettungswegen beschrieben. Die LAR soll den vorbeugenden Brandschutz bei Leitungsanlagen verbessern und alle Beteiligten dabei unterstützen, das Gebäude in einem angemessenen und vertraglichen Sicherheitsstandard zu errichten. Die LAR definiert ebenso die Ausführungsgrundsätze für die Durchdringung einer Rohrleitung oder eines Boden- bzw. Deckenablaufs in senkrechter Ausführung durch eine feuerbeständige Wand oder Decke. Danach sind Wand- und / oder Deckendurchführungen in Verbindung mit nationalen An-/Verwendbarkeitsnachweisen (abZ/abP/aBG) in R 30/60/90/120-Qualität auszuführen.
Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)
Die MVV TB stellt eine wichtige Ergänzung zu den Landesbauordnungen (LBO) dar. Die Landesbauordnungen regeln Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken sowie die Verwendung von Bauprodukten. Dazu formulieren sie allgemeine Anforderungen, die durch die MVV TB konkretisiert und durch die Bezugnahme auf einschlägige technische Regeln verdeutlicht werden.
Boden-, Decken- und Dachabläufe sind jeweils die Anfangspunkte einer Entwässerungsanlage und gelten nach DIN EN 12056 und DIN 1986-100 als deren Bestandteil. Deshalb müssen auch diese Bauteile die Anforderungen der Leitungsanlagen-Richtlinie erfüllen.
Bezieht sich auf die Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden und gibt u. a. vor, wie die Entwässerungsanlagen geplant und errichtet werden müssen, damit ein sicherer Schutz gegen Brandübertragungen gewährleistet ist. In Bauwerken, wo Rohrleitungen durch Wände und Decken mit besonderen Anforderungen bezüglich des Feuerwiderstandes geführt werden, müssen besondere Vorkehrungen in Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen Vorschriften getroffen werden.
Bezieht sich auf das Brandverhalten von Bauteilen und Baustoffen. Diese Norm definiert die Feuerwiderstandsklassen, welche Baustoffe im Bereich der Haustechnik verwendet werden dürfen und wie die Bauteile sowie Baustoffe geprüft werden.
Europäische Norm zur Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten. Hat auf europäischer Ebene eine ähnliche Funktion wie die DIN 4102 auf deutscher.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Die VOB wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss erarbeitet und regelt die Vergabe und Vertragsbedingungen bei Bauaufträgen. Sie besteht aus drei Teilen:
Zum Brandschutz gehören alle Maßnahmen, die zur Verhinderung und Bekämpfung von Bränden beitragen. Da dies ein weites und komplexes Feld ist, werden die verschiedenen Arten des Brandschutzes in folgende Kategorien unterteilt:
Anhand der DIN 4102 oder der DIN EN 13501 werden Bauprodukte in verschiedene Klassen eingeteilt, abhängig davon, wie lange sie ihre Funktionsfähigkeit unter Hitzeeinwirkung behalten.
Weitere Downloads
Broschüren, Referenzen, Merkblätter und mehr gibt es in unserem Download-Bereich.
Stand: Mai 2024
Entwässerungssysteme.
Seit 1913
Servicezeiten
Mo - Do: 07:15 - 17:00 Uhr
Fr: 07:15 - 14:00 Uhr
spprtdllmrd
Dallmer GmbH + Co. KG
Wiebelsheidestraße 25
59757 Arnsberg
Telefon:
nfdllmrd
Anfahrtsbeschreibung
Mo - Do:
07:15 - 17:00 Uhr
Fr:
07:15 - 14:00 Uhr
Dallmer GmbH + Co. KG
Wiebelsheidestraße 25
59757 Arnsberg
Telefon:
nfdllmrd
Anfahrtsbeschreibung