Bezeichnet alle organisatorischen, baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen, die die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindern sollen. Dazu gehört auch die regelkonforme Sicherung von Rohren und Deckendurchführungen.
Für Betondecken und Stahltrapezprofildächer gibt es speziell konstruierte Brandschutzelemente. Das grundlegende Funktionsprinzip ist dabei immer das gleiche.
Brandschutzelemente sorgen mit Hilfe einer Quellstoff-Einlage (im Brandfall aufschäumender Baustoff) dafür, dass Dachabläufe aus Kunststoff im Brandfall sicher verschlossen werden.
Die Feuerwiderstandsklasse eines Bauteils gibt Auskunft darüber, wie lange es einem Brand standhalten kann. Die Klassifizierung erfolgt anhand der DIN 4102-2 oder der DIN EN 13501-2.
Im vorbeugenden Brandschutz werden Kunststoffabläufe mit einem senkrechten Ablaufstutzen als Rohr- bzw. Deckendurchführungen angesehen, die abgeschottet werden müssen. Bei Flachdächern kann sonst der Brand über die Dachabläufe auf das Dach überspringen. Um das zu verhindern, müssen alle Durchführungen dieser Art fach- und normgerecht gesichert werden.
Ähnliches
gilt auch für Bodenabläufe. Hier können sich Flammen und Rauch sehr schnell über die Abwasserleitungen ausbreiten und so auch weitere Etagen in Brand setzen. Mehr zum Thema Brandschutz für Bodenabläufe
finden Sie hier.
Brandschutz für Dachabläufe in Betondecken
Brandschutz für Dachabläufe in Stahltrapezprofildächern
Die IndBauRL regelt die Mindestanforderungen an den Brandschutz von allen Industriebauten. Mit der Veröffentlichung in den einzelnen Bundesländern im Bereich der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) wird die IndBauRL allgemein verbindlich.
Mindestanforderungen an den Brandschutz nach der Industriebaurichtlinie insbesondere an:
Industriebauten, die den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen, erfüllen die Schutzziele der Musterbauordnung MBO §14.
Die IndBauRL regelt die Mindestanforderungen an den Brandschutz von allen Industriebauten.
Wird herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder (ARGEBAU).
Die MVV TB stellt eine wichtige Ergänzung zu den Landesbauordnungen (LBO) dar. Die Landesbauordnungen regeln Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken sowie die Verwendung von Bauprodukten. Dazu formulieren sie allgemeine Anforderungen, die durch die MVV TB konkretisiert und durch die Bezugnahme auf einschlägige technische Regeln verdeutlicht werden.
Die DIN 18234 definiert den baulichen Brandschutz großflächiger Dächer bei Beanspruchung von unten. Die DIN 18234 gliedert sich in vier Teile:
Bezieht sich auf das Brandverhalten von Bauteilen und Baustoffen. Diese Norm definiert die Feuerwiderstandsklassen, welche Baustoffe im Bereich der Haustechnik verwendet werden dürfen und wie die Bauteile sowie Baustoffe geprüft werden.
Zum Brandschutz gehören alle Maßnahmen, die zur Verhinderung und Bekämpfung von Bränden beitragen. Da dies ein weites und komplexes Feld ist, werden die verschiedenen Arten des Brandschutzes in folgende Kategorien unterteilt:
Anhand der DIN 4102 oder der DIN EN 13501 werden Bauprodukte in verschiedene Klassen eingeteilt, abhängig davon, wie lange sie ihre Funktionsfähigkeit unter Hitzeeinwirkung behalten.
Stand: Juni 2024